Mithilfe des Freistellungsauftrages können anfallende Kapitalerträge vom Steuerabzug freigestellt werden. Sie können hier bestehende Freistellungsaufträge ändern oder einen neuen Freistellungsauftrag anlegen. Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Bearbeitung vor Berechnung der Kapitalertragssteuer.